Gemäß den Gesetzesgrundlagen dürft ihr maximal 208 Arbeitsstunden im Monat leisten.
… wurde uns bei der theoretischen Grundausbildung eingetrichtert.
Die wöchentliche Dienstzeit hat mindestens der Zeit zu entsprechen, während welcher Personen, die bei der Einrichtung mit im Wesentlichen gleichartigen Dienstleistungen beschäftigt sind, zu Arbeitsleistungen herangezogen werden.
… sagt die Zivildienstargentur. Das heißt: wenn die anderen mehr arbeiten, darfst du auch mehr als 208 Stunden arbeiten. Ich liebe Zusatzklauseln.
Dienststunden Anfang des Monats zugeteilt: 217
Dienststunden nach geändertem Dienstplan geleistet: 229
Mehr Statistiken folgen…
und Überstunden gehn immer
Ich glaube auch irgendwo gelesen/gehört zu haben das zivis nur “hilfsleistungen” bei der arbeit verrichten dürfen. Was beim RK als voll ausgebildeter sani wohl schwer geht…
@Hilfsleistungen: Acha… wusste ich nicht, aber die Beschreibung der Zivildienstargentur der Rettungssanitäter-Arbeit ist auch interessant:
Quelle.
Hier wird auch von “Hilfdiensten” gesprochen.