Hihi… im Zivildienstgesetz (Sektion “Sprachliche Gleichbehandlung” ZDG von 1986 angepasst 2009 § 76e) steht dass “Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, auf Frauen und Männer in gleicher Weise” ^^
Update: Ups, der Paragraph wurde 2005 angepasst. Eventuell gilt trotzdem der oben zitierte Paragraph, da das Dokument 2009 angepasst wurde. Egal welcher Paragraph gilt: Die zitierte Stelle bleibt sowieso gleich.
dadurch ersparen sie sich jedes mal “er/sie” oder “Rettungssanitäter/In” zu schreiben
@frederic: das ist mir schon klar
Aber überlege einmal welche Bezeichnung am meisten im Dokument vorkommt: Zivildienstleistender. Und den Begriff weiblich zu betrachten ist doch recht lustig