Gleichberechtigung

Hihi… im Zivildienstgesetz (Sektion “Sprachliche Gleichbehandlung” ZDG von 1986 angepasst 2009 § 76e) steht dass “Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, auf Frauen und Männer in gleicher Weise” ^^

Update: Ups, der Paragraph wurde 2005 angepasst. Eventuell gilt trotzdem der oben zitierte Paragraph, da das Dokument 2009 angepasst wurde. Egal welcher Paragraph gilt: Die zitierte Stelle bleibt sowieso gleich.

  1. Frédéric Gierlinger

    dadurch ersparen sie sich jedes mal “er/sie” oder “Rettungssanitäter/In” zu schreiben :)

  2. MeisterLuk

    @frederic: das ist mir schon klar ;-) Aber überlege einmal welche Bezeichnung am meisten im Dokument vorkommt: Zivildienstleistender. Und den Begriff weiblich zu betrachten ist doch recht lustig :-D

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