% Zivildienst - Mein Erlebnis
%
% Forced by law, useful for humanity.
% Describing my situation during Aug
% 2009 and April 2010.
%
% Copyright 2009, Lukas Prokop

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} % stupid eurosym package!
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    § {#1} Abs. {#2} -- \cite{#3} \\

    {#4}
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\author{Lukas Prokop}
\title{Zivildienst \\ -- \\ mein Erlebnis}
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% 100513: Bug fixed. Found by derdritte

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        \begin{small}\texttt{
            ''$<$GPR$>$ Fragebogen beim Militär, Frage: Hatten
                           sie jemals Alkoholprobleme? \\
                 $<$GPR$>$ Meine Antwort: Nope, bin immer an das
                           Zeuch rangekommen wenn ichs gebraucht habe \\
                 $<$GPR$>$ Ich freue mich auf den Zivildienst''
        }\end{small}
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    \small{\center{(via ibash.de)}}
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\tableofcontents

\chapter{Der Zivildienst}

\section{Die Fakten}

\subsection{Der Zivildienst}

Ein Überbleibsel aus dem 2. Weltkrieg verpflichtet junge Männer im Alter
zwischen 17 und 35 Jahren zur Ableistung des Präsenzdienstes. Seit 1975
ist der Begriff gespalten worden und es wurde nach dänischem Vorbild
(Zivildienst seit 1917) der Zivildienst eingeführt. Präsenzdienst
wurde zum Überbegriff für Grundwehrdienst (GWD) und Zivildienst (Zivi).
Gültig seit 1. Jänner 2006 beträgt die Dauer des Zivildienstes zu meiner
Zeit (2009/10) 9 Monate und die GWDs müssen 6 Monate ableisten. Während
der GWD einer Kaserne zugeordnet wird, dort die Grundausbildung absolviert
und danach auf ein spezielles Tätigkeitsfeld ausgebildet wird, hat der
Zivildiener größere Freiheiten sich den Arbeitgeber auszusuchen. Der
Zivildiener darf sich einem der gesetzlich anerkannten Felder\cite{law02}
zuordnen:

\begin{itemize}
  \item{Krankenanstalten}
  \item{Rettungswesen}
  \item{Sozialhilfe}
  \item{Behindertenhilfe}
  \item{Sozialhilfe in der Landwirtschaft}
  \item{Altenbetreuung}
  \item{Krankenbetreuung und Gesundheitsvorsorge}
  \item{Betreuung von Drogenabhängigen}
  \item{Justizanstalten}
  \item{Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern, Flüchtlingen,
        Menschen in Schubhaft}
  \item{Katastrophenhilfe und Zivilschutz}
  \item{Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteidigung}
  \item{Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit
        im Straßenverkehr}
  \item{Inländische Gedenkstätten, insbesondere für Opfer des
        Nationalsozialismus}
  \item{Umweltschutz}
  \item{Jugendarbeit}
\end{itemize}

Vorausgesetzt wird, dass in dem Feld gesetzlich anerkannte Organisationen
über entsprechendes Platzangebot verfügen. Der Zivildiener soll im
Idealfall mit der Organisation seines Wunsches Kontakt aufnehmen, um seinen
Platz zu sichern. Kommt dies nicht zustande, wird er an eine der
Zivildiener-Organisationen zugeteilt. Die größten sind der Reihenfolge
nach das Österreichische Rote Kreuz (vorwiegend Rettungswesen,
Katastrophenhilfe und Zivilschutz), Diakonie Kärnten und Caritas Kärnten.
Am besten bekannt sind die drei Organisationen in den Bereichen
Rettungswesen (ÖRK), Altenbetreuung (Diakonie) und Betreuung von sozial
Schwachen (Caritas)\cite{paper01}. Möchte man beim ÖRK den Zivildienst
ableisten, wird man einer der Orts-/Bezirkstellen des ÖRK zugeteilt. Der
Diakonie zugeteilt, geht man davon aus in einem der vielen Pflegeheimen
auszuhelfen (in Klagenfurt/Klagenfurt-Land gibt es etwa 10). Möchte man
im Ausland den Zivildienst ableisten, so ist dies rechtlich
zwar möglich, doch wird dies nur für bereits länger bekannte Mitarbeiter
von den Organisationen aus gewährt (laut einem Freund, der dies machen
wollte).

Soweit ich das beurteilen kann, ist die Zahl der Zivildiener konstant
steigend. Liegt wahrscheinlich daran, dass die Zugänglichkeit immer
größer wird (beschränkt sich auf ein bisschen Formularkram mehr).
Außerdem wird der Zivildienst gesellschaftlich anerkannt.

\subsection{Die Gewissensklausel}

Jeder Zivildiener muss die Gewissenklausel unterschreiben, damit er den
Zivildienst überhaupt antreten kann. Während meiner Zivildienstzeit machten
sich ein paar Parteien dafür stark, die Gewissensklausel abzuschaffen und
den Zivildienst nicht mehr als ''Alternative zum Grundwehrdienst''
anzuerkennen, sondern den Zivildienst als klare und gleichwertige Option
zu positionieren. Am Ende meines Zivildienstes vertrat die
Bundesinnenministerin die Position Zivildiener können zusätzliche Monate
anhängen und werden dafür für Arbeiten im Bereich der Staatsgewalt
freigestellt. Die Zivildiener müssten dann die doppelte Zeit der GWDs
ableisten, um gleichgestellt zu werden\cite{paper02}.

Wer die Gewissensklausel unterschreibt, unterschreibt eine Sperre für den
Waffenbesitz für 15 Jahre und ist für Arbeiten im Staatsgewalt-Bereich
gesperrt.

\law{1}{1}{law02}{
    Wehrpflichtige im Sinne des Wehrgesetzes 2001 - WG 2001, BGBl.
    I Nr. 146, die zum Wehrdienst tauglich befunden wurden, können
    erklären (Zivildiensterklärung),

    \begin{enumerate}
      \item{die Wehrpflicht nicht erfüllen zu können, weil sie es -
        von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe
        abgesehen – aus Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt
        gegen Menschen anzuwenden, und daher bei Leistung des
        Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würden und}
      \item{deshalb Zivildienst leisten zu wollen.}
    \end{enumerate}
}

Des Weiteren wurde 2005 festgelegt:

\law{9a}{4}{law03}{
    Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen
    verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht,
    einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.
}

Die Waffensperre wurde 2005 neu definiert:

\law{5}{5}{law03}{
    Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine
    Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der
    Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und
    genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von
    Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist
    beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht.
}

\subsection{Zivildienst-Gehalt}
\label{zivigehalt}

Das Zivildienstgehalt basiert grundsätzlich auf einer Grundvergütung, die
im Jahre 2009 mit 286.1\euro und im Jahre 2010 mit 289.2\euro pro Monat
definiert wurde. Sie ergibt sich aus ''der Höhe der monatlichen Pauschalvergütung
(Grundvergütung und Zuschlag) bestimmt sich nach dem Gehalt einschließlich
allfälliger Teuerungszulagen eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2,
des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54'' (\cite{law02} § 25 Abs. 2).
Jeder Zivildiener (der nicht entsprechend von seiner Dienststelle verpflegt
werden kann) bekommt 16\euro Essensgeld pro Tag. Von diesen 16\euro werden
Abzüge abgezogen, sofern der Arbeitgeber eine Kochgelegenheit,
einen gleichbleibenden Dienstort und eine geringe körperliche Arbeit zur
Verfügung stellen kann. Für Mitarbeiter im Rettungs- und
Krankentransportwesen des Roten Kreuzes fallen die Abzüge für die
Kochgelegenheit weg, da jede Ort-/Bezirkstelle über einen Herd und eine
Backrohr (Mikrowellenherd) sowie Kühl- und Gefrierschrank verfügt. Der
gleichbleibende Dienstort ist wählbar. Jedem Zivildiener wird angeboten
mehrere Bezirkstellen auf dem Formular anzukreuzen. Ist er mobil bei
mindestens 2 Bezirkstellen einsetzbar, bekommt er den Zuschlag
(''RKT-Pool Zivi''). Die geringe körperliche Arbeit trifft im RKT-Bereich
nie zu. Nicht zu unrecht hat jeder langjährige Mitarbeiter in diesem Sektor
seinen persönlichen Orthopäden. Zusätzlich hat der Zivildiener bei Nutzung
der öffentlichen Verkehrsmittel Anspruch auf eine entsprechende Vergütung
für den Weg in die Arbeit.

Zusammengerechnet kommt ein Zivildiener auf maximal 6500\euro im gesamten
Zivildienst. Über alle Zivildiener betrachtet wird der durchschnittliche
Verdienst bei 4000\euro liegen (ohne genaue Recherche).

\law{28}{4}{law02}{
    Der Bund hat den nach Abs. 3 begünstigten Rechtsträgern ein
    Zivildienstgeld auszuzahlen. Dieses beträgt je Zivildienstleistendem
    und Monat für Dienst

    \begin{enumerate}
        \item im Rettungswesen und in der Katastrophenhilfe 635 Euro und
        \item in der Sozial- und Behindertenhilfe, in der Altenbetreuung,
              in der Krankenbetreuung, in der Betreuung von Drogenabhängigen,
              von Vertriebenen, Asylwerbern und Flüchtlingen sowie von
              Menschen in Schubhaft 445 Euro.
    \end{enumerate}
}

\subsection{Urlaub, Arbeitszeit und Arbeitsrecht}

Der Zivildiener hat (je nachdem ob er einen 5- oder 6-Tage-Dienstplan pro Woche
hat) 10 oder 12 Tage Urlaub. Diesen Urlaubsanspruch darf er ab dem 6. Monat einsetzen
(§ 23a Abs 1 \cite{law03}). Fällt ein Sonntag in die Urlaubstage, ist dieser
nicht vom Urlaub abzuziehen, sofern er Teil der ganzen Woche ist. Hat man also
7 Tage Urlaub und arbeitet in der 6-Tage-Woche-Regelung, so ist ein Tag generell
als ''Dienstfrei'' zu werten und wird entsprechend nicht angerechnet. Geschickt
eingesetzt, kann der Zivildiener so seine 12 Tage Urlaub auf 14 Tage erweitern.

Die Arbeitszeiten sind sehr komplex aufgebaut und sprengen den Rahmen dieses
Dokuments. Die Regelungen wurden im Jahre 1986 definiert\cite{law02} und im
Jahre 1988 genauer gesetzt\cite{law04}. Es sei nur gesagt, dass zwischen 4 und
12 Stunden Arbeit generell möglich sind. Maximal 15 Stunden bei
außerordentlichen Erfordernissen. Man unterscheidet zwischen einem
Schichtdienst (Schichtzuteilung -- ungeregelte Arbeitszeiten) und einem
Normaldienst (geregelte Arbeitszeiten). Nachtschichten sind möglich. Bei einem
Schichtdienst kann man auch feiertags wie auch wochenends eingeteilt werden.

Im Vergleich zum GWD muss der Zivi bei Krankenstand die Krankheit nicht im
lokalen Lazarett auskurieren. Er wird einem gewöhnlichen Arbeitnehmer
gleichgestellt und im Krankenstand muss auf Anfrage eine Bescheinigung der
Arbeitsunfähigkeit des Hausarztes vorgelegt werden.

\section{Die Situation}

Der wesentlich subjektivere Part des Dokuments.

\subsection{Stellung}

Ich tendierte zu Zivildienst als ich zur Stellung einberufen wurde. Eigentlich
war es mir wirklich komplett egal. Ich wollte bloß eine Arbeit haben, wo man
''kräftig anpacken muss''. Ich gab zwar meine guten EDV-Kenntnisse an, aber
eine Arbeit in der RK-Verwaltung wäre (hinterher gesehen) nichts für mich
gewesen. Mein Bruder war etwa zwei Jahre zuvor im Rettungswesen als
Rettungssanitäter in der Bezirkstelle Klagenfurt tätig. Grob hatte ich eine
Einschätzung, was seine Aufgaben war und eines Morgens ließ er mich sogar mit
seinem BKTW über die Straße als ich in die Schule radelte. Er fasste damals
seine Zeit als sehr angenehm zusammen und war recht zufrieden. Als Option
hielt ich es mir frei.

Beim Zivildienst geht es um ''Betreuung, Pflege und Versorgung''. Das
klassische Beispiel ist der Betrieb eines Pflegeheims. Aber darauf zu warten
wieder den Geschirrspüler einräumen zu dürfen, betrachte ich nicht als
''kräftig anpacken''. Insofern entfernte ich mich solchen Gedankens.

Für das Bundesheer sprach einzig und alleine die körperliche Belastung. Ein
bisschen Krafttraining würde mir sicher nicht schaden. Natürlich bleiben die
Zweifel, ob ich es körperlich überhaupt schaffen würde, aber ich war doch
recht zuversichtlich. In Propagandafilmen wurden einem ''die zahlreiche
Vielfalt an fundierten Ausbildungen'' propagiert. Aber in der Realität geht
sich auch eine NFS-Ausbildung nur aus, wenn man sich für längere Zeit dem BH
verpflichtet. Nicht gerade ideale Voraussetzungen, wenn man weiß, dass man
im nächsten Jahr in Graz Informatik studieren möchte. Logischer Schluss:
Für das BH verpflichten werden sich jene, die eine weitere Ausbildung beginnen
möchten, weil sie aktuell noch keine Zukunftspläne besitzen. Ich denke wenige
der GWDs, die verlängern werden, entschieden konkret schon vorher beim BH zu
bleiben. Das BH ist die ideale Option für jene, die keine oder eine Ausbildung
haben, die nicht ihrem Interessensfeld entspricht. Jene, die sich erst neu
orientieren und ausprobieren müssen. Nicht die idealen Voraussetzungen für ein
gutes Arbeitsklima. So zumindest meine Einschätzung.

Bei der Stellung (= Musterung) tendierte ich zum Zivildienst. Die Stellung
selbst bestätigte mir eigentlich meine Gedanken. 2 Stunden Propagandafilm
schauen, die GWDs in der Stellungskommission waren gelangweilt und meist recht
unfreundlich zu uns (vielleicht war es auch von Nachteil einen Nachnamen mit
P beginnend zu besitzen; die Präsenzdiener wurden alphabetisch gemustert).
Alle disziplinarisch auffälligen bzw. lärmenden Personen gingen zum BH (3
Personen habe ich in Erinnerung). Eine Person aus meinem Schulkreis war
zugleich bei der Stellung und wählte auch den Zivildienst.

Als mich die Psychologin fragte, antwortete ich dann auch Zivildienst und
damit war es inoffiziell entschieden. Die Tauglichkeitsstufen wurden bei
uns bereits aufgehoben und es wurden nur mehr die Stufen ''tauglich'',
''untauglich'' und ''aufgeschoben'' (zurzeit nicht tauglich; Stellung
in x Jahren wiederholen). Ich gehörte zur Kategorie ''tauglich'' und war
von meiner Leistung her durchschnittlich. Jetzt kommen die lustigen
Geschichten:

Ich hatte genau gewusst, dass sowohl Kraft als auch Sehkraft bei der
Stellung überprüft wird. Bei beiden erwartete ich unterdurchschnittliche
Ergebnisse.

Eine Blutdruckmanschette passt dreimal um meinen Oberarm.
Aber die Kraftmessung war komischerweise leichter als gedacht. Es wurde die
maximal erreichte Zugkraft gemessen und mit den Normwerten verglichen.
Aus dem Handgelenk nahm ich ein bisschen Anlauf und mit Schwung (welchen
die anderen wohl nicht holten) konnte ich mir einen Vorteil verschaffen. Des
Weiteren habe ich eine gute Sitzposition erwischt. Wo mir sonst schnell
mal die Knochen wehtun bei solch einem Aufwand, schmerzte diesmal gar nichts.

Dann der Sehtest: Ich trainierte vorher schon auf diesen Tag hin und versuchte
möglichst weit entfernte Objekte zu erkennen (ich war offensichtlich
kurzsichtig, was mir langsam bewusst wurde). An diesem Tag ging es
mir echt mies. Ich sah besonders schlecht, aber der Sehtest war der
absolute Witz: ''Wo ist der Spalt in dem roten Kreis?'' ''hmm... vielleicht
unten Mitte?'' ''Nein.'' ''Unten diagonal rechts?'' ''Nein.'' ''Sorry, aber
dann sehe ich es echt nicht. Bei mir legen sich die zwei Kreise übereinander''
''Entspanne dein Auge und probiere weiter.'' ''Links Mitte?'' ''Nein.''
''Links diagonal unten?'' ''Oh Gott.'' ''Links diagonal oben?'' ''Nein.''
''Oben Mitte?'' ''Nein.'' ''Oben diagonal links?'' ''Na bitte, geht doch!''
(kein Kommentar)

Das selbe spielte sich beim Zeilen-Lesen ab. Ich konnte die Zeile kaum/nicht
mehr lesen. Nachdem ich alle Permutation von Buchstaben und Zahlen (0 = O,
I = 1, S = 5) ausprobierte, kam ich irgendwann auf die richtige Lösung. Der
GWD trug eine leichte Sehschwäche ein und dann war ich nach einem
- ungewöhnlich langem - Aufenthalt in dieser Kabine fertig. Hinterher
betrachtet: Eine Optikerin stellte ein paar Monate später eine Sehschwäche
von 0.5 und 0.75 Dioptrien fest. Vernachlässigbar. Jedoch ging es mir an dem
Tag wirklich mies, weil ich es wohl an den Tagen zuvor wohl übertrieben habe
mit dem Testen.

Im Gesamten war die Stellung ein kompletter Witz. Die anwesenden Personen
sind nicht geschult. Jede Person wird durchgeschleust ohne auf ihre körperliche
Verfassung zu schauen. Die einzigen Personen, die als untauglich deklariert
werden, sind die Söhne von Ärzten. Sie können noch so intensiv Sportler sein:
Ein Sportler hat logischerweise ein Gebrechen und jenes wird mit ärztlichem
Befund bei der Stellung abgegeben. So wird der Präsenzdiener ausgemustert.
Dieses Szenario spielte sich bei mehreren meiner Klassenkollegen ab.
Beim Empfang meines ''Zeugnisses'' wurde ich mit den Worten ''Trotz ihrer
zahlreichen Allergien erkläre ich sie für tauglich'' begrüßt.

\subsection{Der Formularkram}

Der Ziviantrag war dann ein paar Tage später abzugeben. Er durfte nämlich
nicht direkt hinüber getragen werden (die Kaserne war schon zu oder es
mussten erst Bewilligungen ausgefüllt werden; nicht genauer recherchiert).
Der Ziviantrag musste in irgendeinem Büro in der Kaserne hinterlegt werden.
Natürlich fragt man an dieser Stelle den Portier der Kaserne und der
organisiert einen GWD, der mich dorthin begleiten sollte. Der GWD war
total unterhaltsam. Er schimpfte in einer Tour über den schlechten
Zustand der Kasernen und die blöden Arbeiten für ihn. Einen Block zeigte
er mir beim Vorbeigehen: der Kran hatte gerade die Wände eingerissen,
aber die Arbeiten wurden mittendrin abgebrochen und alles mit Planen
abgedeckt. Laut dem GWD hat sich der Verteidigungsminister dagegen
entschieden dieser Kaserne das versprochene Geld für die Renovierung
zu geben.

Der Ziviantrag war abgegeben und ich hatte das angekreuzt, was sich am
Rettungswesen orientiert und was auf mich zutrifft: Kein Führerschein,
eine Kontonummer, nur in Klagenfurt einsetzbar und Rettungswesen.

Mit dem Bescheid der Aufnahme zur Leistung des Zivildiensts wurde mir zugleich
der Einrückungstermin genannt: August 2009. Ich versuchte noch den
Einrückungstermin nach hinten zu verschieben (wegen der Ferialjobs) und
tanzte beim zuständigen Vorgesetzten im Büro an. Doch dann mit der
Zivildienstserviceagentur zu streiten interessierte mich nicht mehr. Ich
rückte am 03. August 2009 ein und hinterher betrachtet, war der Zivildienst
die richtige Entscheidung.

\subsection{Der große Tag}

Während Zivildiener in etwa alle 2 Monate neu an der Dienststelle eingeschult
werden, waren wir das große Sommerloch. Die letzten Zivildiener kamen im April
2009. Mai, Juni und Juli waren zu wenig Zivildiener für eine Anmeldung
vorhanden. Deshalb waren wir das Sommerloch und dies war nochmals ein Argument
der Vorgesetzten wieso wir die Ausbildung schaffen und uns anstrengen müssen.

Am ersten Tag ging die Propaganda weiter, aber wesentlich angenehmer
vonstatten. Statt fragwürdigem Parolengebläse erinnerten die Vorträge eher an
Geschichtsunterricht. Die Geschichte des Roten Kreuzes, die Aufgabenbereiche,
das Image und die Freiwilligen waren die Themen. An diesem Tag wurden uns
unsere Aufgabengebiete zugeteilt. Auch wenn ich ''Rettungswesen'' ankreuzte:
Durch meine Zuteilung der Bezirkstelle Klagenfurt war nur gesichert, dass ich
meinen Zivildienst beim RK ableisten werde. Die offiziellen Worte folgten
sodann: Ich hatte Glück und war dem RKT-Betrieb zugeteilt. Mein Schulkollege
war nicht so entschieden bezüglich des Bereichs, aber wollte auch in den
RKT. Doch als sein Name aufgerufen wurde, hieß es: Blutspende. Mit einer
dicken Mappe des Rettungssanitäter-Stoffs gingen wir nach Hause.

\subsection{Meine Bezirkstelle}

Da ich kein Autofahrer bin, habe ich meinen Heimatort Klagenfurt als Wunschort
eingetragen. Dieser Bezirkstelle wurde ich auch wunschgemäß zugeteilt. Bei etwa
10\% der Zivildiener kann auf deren Interessen keine Rücksicht genommen werden.
Ich hatte Glück. Auch die Uniform war (zumindest scheinbar) vollständig neu.

In Kärnten ist die Ausstattung der Rettungswagen im Vergleich zu den anderen
Bundesländern minimal. Gerade in Klagenfurt besonders. Klagenfurt ist die größte
Bezirkstelle Kärntens und besitzt am meisten Wagen. Bei uns sind NEF-Fahrer und
Dienstführer zwei verschiedene Personen. Wir haben eine eigene Werkstatt mit 2
Angestellten und eine eigene Waschbox für Fahrzeuge.

Wir führen etwa 100-150 Transporte bei Tag pro Dienststelle (max. 20 pro Stunde)
durch. Dabei ist am Montag und Dienst am meisten los. Gegen Wochenende beruhigt
es sich. Am Samstag ist am ehesten ruhig. Wir führen etwa 20 Transporte pro
Nacht durch; von 18 bis 24 Uhr logischerweise mehr als gegen 04 Uhr. An einem
normalen Wochentag sind rund 15 Wagen unterwegs. 4 RTWs, 4-7 KTWs, 1 BT,
1-2 BKTW, 1-2 AD. Nicht inkludiert sind der EZD (Essenszustelldienst)
(rund 6 Wagen) und GSD (Gesundheit und Soziale Dienste).

Am Wochenende sind es 4 RTWs und 1 KTW. In der Nacht (wochenends und unter der
Woche) sind es nur 4 RTWs. Eventuell werden jetzt die beruflichen Mitarbeiter
für einen 5. Wagen bei Nachtschichten kämpfen beginnen. Vor einigen Jahren war
auch die Aufstockung von 3 auf 4 Nacht-RTWs notwendig.

Zivildiener übernehmen dabei 70\% der BKTWs und 85\% der Beifahrer auf KTWs und
BTs sind Zivildiener (keine genauere Recherche). Auf RTWs sind etwa 50\%
Zivildiener eingeteilt, da Freiwillige Zivildiener regelmäßig von den RTWs
runterwerfen. Zivildiener haben somit durchschnittlich 5 RTWs, 3-4
Nachtschichten und 15 KTWs. Ist der Zivi SEF-Fahrer, reduzieren sich die KTWs
auf 8 Dienste und die BKTWs sind etwa mit 7mal im Monat vertreten.

Das NEF ist ständig im Dienst. Der Fahrer hat hierbei eine 12-Stunden-Schicht,
während die NAs sich seltener abwechseln (meist 24-Stunden-Dienste;
Schichtübergabe um 14 Uhr). Seit neuestem dürfen Freiwillige nach 10
absolvierten Schichten einmal auf dem NEF als Hospitant mitfahren
(Stichwort ''NEF-Gutscheine'').

\subsection{''GWDs und Zivis'' oder ''die Gewissensklausel in der Praxis''}

Bei uns an der Dienststelle wird ''Zivi'' synonym mit ''Sanitäter'' verwendet.
Außer in den Nachtschichten sind die Mehrheit der Beifahrer (2. Mann am Wagen)
Zivildiener. Das Rote Kreuz bekommt am meisten Zivildiener und die meisten
Zivildiener versucht das Rote Kreuz in den RKT-Dienst zu bringen. Folglich
arbeite ich in der größten Branche für Zivildiener.

Lustig wird es, wenn die Bundesheer-Sanitäter bei uns ausgebildet werden.
Alle Monate wieder kommen Gruppen von Grundwehrdienern, die zu
Rettungssanitätern auszubilden sind. Natürlich kann man sich nicht anfangs
die Frage verkneifen, sowieso sie sich für das Bundesherr entschieden haben.

\textbf{Zivi: ''Wieso hast du dich für das Bundesheer entschieden?''} \\
9 von 10 GWDs antworten: Das Bundesheer dauert kürzer.

\textbf{GWD: ''Wieso hast du dich für den Zivildienst entschieden?''} \\
9 von 10 Zivis antworten: Weil ich das Bundesheer für sinnlos halte.

Auf die Frage hin, für was sie sich entschieden hätten, wenn beide Optionen
gleich lang dauern würden, hätten die meisten den Zivildienst gewählt. Doch
beide Präsenzdienst-Parteien bleiben solidarisch: Die Zivildiener verrichten
weiterhin ihre Arbeit aus dem Gedanken etwas bewegen zu können und ein paar
der Zivildiener machen nach dem Zivildienst in ihrer Freizeit freiwillig
weiter. Die GWDs bereuen es nicht Zeit gespart zu haben.

\textbf{Notiz:} Im Ausbildungskurs gab es nur 1 Person, die einzig und alleine
die Gewissensklausel als Grund für den Zivildienst nannte (ich verweigere
die Waffe, ich kann niemanden töten). Jene Person wurde innerhalb der ersten
vollen Ausbildungswoche aus dem Kurs genommen. Kategorie ''für den RKT-Dienst
ungeeignet''.

\subsection{''A\&W'' oder ''Cap Wörth''}

Nach einem Einführungstag, beginnt es am 2. Tag bereits mit der Ausbildung zum
Rettungssanitäter. Soweit es im Rahmen des Möglichen liegt, versucht das ÖRK
jeden Zivildiener zum Rettungssanitäter zu machen (mit seinen Vor- und
Nachteilen). Zivis in der Blutspende sind Rettungssanitäter, Zivis des RKT
sowieso, Zivis im KAT auch, aber Portiers logischerweise nicht. Die Aus-
und Weiterbildungsstätte Kärntens ist in Cap Wörth (Wörthersee). Zivis müssen
selbstständig jeden Morgen von 8 bis 16 Uhr dorthin kommen (der
Fahrtkostenersatz für Öffis wird jedoch rückerstattet) und bekommen am Anfang
einmal die klassische 16-Stunden Erste-Hilfe-Ausbildung. Verbände werden
gebunden, die Anatomie, das Recht, die Krankenheiten gelehrt und gelernt
und schließlich kommt die Königsdisziplin des Rettungssanitäter-Daseins:
die Notarztassistenz.

Wir waren der bekanntesten Lehrsanitäterin zugeteilt. Sie stammt zwar von der
Bezirkstelle Spittal, hat jedoch hohe Verwandtschaft in der Bezirkstelle
Klagenfurt. Deshalb übernahm sie die Gruppe mit dem größten Teil an
Klagenfurtern. Sie war wirklich ausgezeichnet insofern, dass sie die zahlreichen
Leute unter Kontrolle hielt und keine Rücksicht auf schwächere Schüler nahm;
Rücksicht die es in der Praxis dann auch nicht gibt. Bei der Zwischenprüfung
(die Theorie war ein Witz; die Praxis machbar) konnte unsere Gruppe wirklich
durchatmen, während die Schüler anderer Gruppen ins Schwitzen kamen. Drehte
jemand Blödsinn während der Ausbildung, musste er einen Kuchen am nächsten Tag
mitbringen. Quasi jeden Nachmittag gab es dann Kaffee \& Kuchen. Meine Kollegen
haben meinen Kuchen meinem ewigen Rollstuhlfahren zu verdanken.

\subsection{Die Hospitantenzeit}

Hat man die 22 Tage A\&W überstanden und die (leichte) Zwischenprüfung
bestanden, dauert es ein knappes Monat bis zur Rettungssanitäter-Prüfung. In
dieser Zeit ist man als ''Hospitant'' (die richtige moderne Bezeichnung ist
offiziell ''Praktikant'') als 3. Mann am Wagen eingeteilt. Das bedeutet ein
Fahrer (der meist NFS ist, aber manchmal auch RS) wird von einem Sanitäter (RS)
begleitet und der Hospitant sitzt großteils im Patientenraum und sieht sich die
Situationen an. Am Anfang lernt man natürlich zuerst die Basics (Tragstuhl,
Liege, Patienten unterhalten) und schaut bei den heikleren Situationen zu. Am
dem zweiten/dritten Tag kommt das Schreiben von Protokollen hinzu. Fährt man am
Anfang BKTW/BT/ZKTWB (Wagen die sehr selten zu Notfällen kommen), sollte ein
Zivildiener in der 2. Woche schon KTW mitfahren (max. 1 Notfall im Durchschnitt
pro Schicht). Die 3. Woche erfolgt im Idealfall bereits am RTW (vorwiegend
Notfälle). Jedoch ist das ganze System gerade für Zivildiener alles andere als
ideal: Zivildiener müssen die Hospitantenzeit möglichst kurz halten, da jeder
Dienst als dritter Mann vergeudetes Humankapital für die Firma ist. Des Weiteren
lassen sich nicht 7 (in Klagenfurt eine normale aber vergleichsweise hohe Zahl)
neue Zivildiener in der dritten Woche auf 4 RTWs verteilen. In Folge dessen
fährt man die ganze Ausbildung verteilt ZKTWB. Maximal einmal BT oder BKTW.
RTWs sind meist 3 eingetragen. Dazu kommen noch 3 Ausbildungstage vor der
Prüfung. Das bedeutet für Zivis fallen zwei KTWs und ein RTW weg. 2mal RTW...
dann sitzt man selbst als verantwortlicher Sanitäter am Beifahrersitz. Das
ist eindeutig zu wenig und die Zeit nach der Prüfung war am schwersten für
mich.

Auch wenn man die (nicht so leichte) Rettungssanitäter-Prüfung geschafft hat,
so ist es die richtige Herausforderung am Anfang mit den Situationen zurecht
zu kommen. In der Hospitantenzeit lernte ich Schlaganfälle, Stürze und
Atemnot kennen. Doch meinen ersten NACA 7 hatte ich nachdem ich eine Woche
als Beifahrer unterwegs war. Die erste Reanimation folgte ein Monat später.
Hat man jetzt vielleicht noch einen unerfahrenen Fahrer, so könne der Einsatz
nur schief gehen. Und da sehe ich das große Problem: Die Qualität des
Rettungswesen leidet unter unerfahrenen Zivildienern \& Freiwilligen.

\textit{Notiz:} Wie dem Text zu entnehmen ist, werden die Bezeichnungen
RTW (für den Wagen an sich) und RTW (für die Schicht am RTW) äquivalent
verwendet.

\subsection{Das Autochecken}

\textbf{Ein Fahrer meint:}

\begin{quotation}
    Mein Dienst fängt um 10 Uhr an, also bin ich um 10 Uhr beim Auto und keine
    Minute früher.
\end{quotation}

\textbf{Mein Kommentar darauf:}

\begin{quotation}
    Und du glaubst, das würde sich bei uns Sanis auch durchsetzen?
\end{quotation}

Genauso kritisch am Sanijob ist die Tatsache, dass der Sanitäter für die
Materialien am Wagen verantwortlich ist. Somit beginnt die Schicht eines RS'
immer eine halbe Stunde früher. Wer kürzer als eine halbe Stunde checkt, checkt
nicht genau. Da die meisten Zivildiener in diesem Sektor unterwegs sind, haben
die meisten Zivildiener jede Schicht eine halbe Stunde länger Dienst (abgesehen
von den Mehrminuten, die bei 30\% der Dienste bei Dienstende anfallen). Da wir
aber nicht offiziell regelmäßig 12.5 Stunden arbeiten dürfen, akzeptiere ich
diese Regelung in der aktuellen Form. Auf der (einzigen) Zivibesprechung
meinte ich:

\begin{quotation}
    Nur weil es ein sozialer Verein ist, bin ich nicht bereit mehr zu arbeiten,
    wenn ich zu dieser Tätigkeit auch noch vom Staat gezwungen werde. Die hohe
    Anzahl von Stunden pro Monat bei uns finde ich nicht in Ordnung. Aber mein
    Entgegenkommen für diesen sozialen Verein ist der (nicht angerechnete) frühere
    Dienstbeginn, der nur indirekt verpflichtend ist.
\end{quotation}

Hinzufügen muss ich, dass es Stempeluhren beim Roten Kreuz gibt. Das bedeutet,
dass wir uns um eine bestimmte Zeit ausstempeln und diese Uhrzeit registriert
wird. Stempeln wir zu früh aus, so wird uns Zeitausgleich abgezogen. Nennen
wir den letzten Transport, der länger gedauert hat, so wird uns zusätzlicher
Zeitausgleich angerechnet. Dieses System ist in einem Fall richtig dämlich:

\begin{quotation}
    Mein freiwilliger Fahrer ruft um 06 Uhr (offizieller Dienstschluss: 07 Uhr) die
    LLST an, ob wir noch gebraucht werden bzw. die Leute vom Tagdienst (um 6 Uhr
    beginnen die ersten Tagesschichten) die Kapazitäten halten können. Die LLST
    bestätigt und wünscht ein angenehmes Heimkommen. Der freiwillige Fahrer geht
    heim, der Zivi muss noch eine Stunde bleiben, damit er seine Dienstzeiten
    einhaltet. Stempeluhren at its best!

    \textbf{PS:} Mir geht es in dem Post nur darum zu kritisieren, dass der Zivi noch im
    Dienst bleiben muss, wobei er nicht einmal mehr ausfahren kann (hat ja keinen
    Fahrer).

    -- \textit{Blogeintrag vom 17. Februar 2010}
\end{quotation}

Hingegen sind Stempeluhren in anderen Kontexten richtig gut: Wir müssen
wegen Zeitausgleich nicht extra beim Chef antanzen und ihm die Zusatzarbeit
melden (siehe Zitat unten). Der Zeitausgleich wird digital erfasst und
automatisch errechnet. Der Dienstführer sieht sich regelmäßig deinen
ZA-Stand an und bietet gegenbenenfalls an, einen Dienst zuhause zu bleiben
(und versucht einen Freiwilligen hereinzubekommen). Du brauchst dem
Dienstführer nicht nachlaufen, deinen ZA einzutragen.

\law{6}{2}{law05}{
    Der Zivildienstleistende hat die Überstunden unverzüglich dem Leiter der
    Einrichtung (Einsatzstelle) oder seinem Vorgesetzten zu melden, ansonsten
    gelten sie als freiwillige Dienstleistungen (§ 8).
}

\section{Die Erlebnisse}

\subsection{Best SaniQuote}

\begin{quotation}
  ''Die Tests der Sanitäter-Ausbildung könnt ihr eventuell ein 
  zweites Mal machen, aber draußen gibt es beim Patient nur 
  einmal. Überleben oder Tod.'' (Ausbildnerin)
\end{quotation}

\subsection{Zitat zur Situation eines Zivi}

\textbf{Fahrer:}

\begin{quotation}
    Auch wenn ich so lange dabei war: Der Verein nervt mich nur mehr und bei
    der nächstbesten Gelegenheit werde ich gehen und etwas anderes beruflich
    machen.
\end{quotation}

\textbf{Mein Kommentar darauf:}

\begin{quotation}
    Sagen wir so: Ihr habt wenigstens die freie Entscheidung zu gehen.
    Wir nicht.
\end{quotation}

\subsection{Der Einstieg ins Sanileben}

Insgesamt kann man sich über Kollegen überhaupt nicht beschweren. Die
praxisrelevanten Sachen aus dem Unterricht bekommt man wirklich mit, kann man
im Stoff nachlesen und auch die Kollegen fragen regelmäßig Fragen aus dem
Stoff den Hospitanten (Formen des Schocks, Werte für Vitalfunktionen). Zu
zweit lernen macht immer mehr Spaß. Die Rettungssanitäter-Prüfung gliedert
sich in 3 Teile: Notarztassistenz (Venenweg, Infusion, Medikament aufziehen),
Theorie (Recht, KAT, Anatomie und aller Rest aus der Mappe) und die Praxis
(typischerweise eine Reanimation mit ein bisschen Anwendung der
Medizinprodukte).

Man bekommt bereits vorher eine komplette Liste der Theorie-Fragen. Das sind
114 Fragen. Ich musste folgende 4 beantworten:

\begin{itemize}
  \item Was ist die Voraussetzung für eine Unterschrift unter einem Revers? Von
        welchen Personen kann keine Unterschrift akzeptiert werden? (Recht)
  \item Wie ist das Einsatzprotokoll zu verwenden? (Dokumentationspflicht)
        (Recht)
  \item Beschreiben Sie die Symptome, Ursachen, Komplikationen und
        Sanitätshilfemaßnahmen bei einem Lungenödem. (Notfälle)
  \item Bei welchen Erkrankungen und Verletzungen wird eine prophylaktische
        Seitenlage durchgeführt. Beschreiben Sie die Ursachen und Gefahren von
        Lagerungsschäden. (Störungen)
\end{itemize}

Letztendlich haben es 3 von 8 Leuten aus Klagenfurt nicht geschafft. Da der
August eigentlich ein typischer Termin für Maturanten (und nicht Lehrlinge wie
im April) ist, ist die Durchfallquote sehr gering. Maturanten kommen leicht
durch die Prüfung und haben dann Probleme in der Praxis. Lehrlinge kommen
schwer durch die Prüfung und kommen leicht in der Praxis zurecht. Mit 3 Leute
war sie bei uns unerwartet hoch. Bei zwei Kollegen habe ich es überhaupt nicht
erwartet (einer vergaß bei der Reanimation den Nacken zu überstrecken als er
die Atmung überprüfte; er erwähnte es verbal aber vergaß es praktisch
durchzuführen) (der andere hat das Fixierpflaster des Venenwegs verkehrt
geklebt). Bei einem Kollegen war es recht klar, da er sich immer im Hintergrund
hielt und kein großes Interesse zeigte. Alle drei traten 2 Wochen später zur
Wiederholungsprüfung an (mussten solange Putzarbeiten übernehmen und lernen)
und schafften diese. Nur der erste Kollege war später die volle Zeit im
RKT-Betrieb vertreten. Die anderen wechselten den Tätigkeitsbereich beim RK
oder waren die meiste Zeit krankgeschrieben.

\subsection{RTW mit Hospitant}

Gleich mein erster Tag nach der Prüfung war ''super'': Ich hatte einen RTW mit
Hospitant. Ich fasse mich möglichst kurz: Der Tag war nicht leicht, aber möglich
da nichts Gröberes zu machen war; meine Hospitantin versagte so dermaßen, dass
sie von sich aus weinte und meine fehlende Erfahrung stand im Einsatz im Weg:
Der Fahrer verwendete die Abkürzung ''Elmi'' für ''Elo-Mel isoton''. Eine
Abkürzung, die (wie sich 8 Monate später herausstellt) selbst unter den älteren
NFSs nicht bekannt ist. Nennt der Fahrer dieses Produkt, hast du vielleicht eine
Vorahnung, worum es sich handeln könnte. Aber sicher bist du dir sicher nicht.
Zum Glück erwähnte der Fahrer von sich aus in dieser Situation den richtigen
Produktnamen, aber das sind Situationen, die das junge Sanileben nicht leicht
machen. Es sind zwar alles Kleinigkeiten, aber in der Masse auftretend, fühlt
man sich für die fehlende Qualität am Patienten verantwortlich.

Ein weiteres Ereignis an diesem Tag (selber Einsatz): Ich gehe mit dem Fahrer
Richtung Wagen. Er meint wir brauchen ''Vakuummatraze, LSU, Schaufeltrage,
Sauerstoff und Liege''. Während ich die Materialien nochmals durchdenke,
erreichen wir den Wagen und mein Fahrer meint ''Fahren wir näher dazu''. Ich
dachte wir lassen die Liege nicht nur vor dem Wagen stehen, sondern nehmen sie
mit bis zum Patienten, damit wir mit der Schaufeltrage nicht so weit heben
müssen. Mein Fahrer meinte ''Nehmen wir das Auto und stellen es näher dazu''.
Infolge dessen öffne ich die Heckklappe als mein Fahrer losfahren möchte.

Ich habe volles Verständnis, dass einem Fahrer hier bald die Nerven reißen und
der Zivildiener nur im Weg steht. Nur sehe ich auch keine große Chance für den
Zivildiener schneller in die Praxis hineinzuwachsen. Zum Zeitpunkt der Prüfung
kann ein durchschnittlicher Zivildiener schon gut mit Patienten reden (ihm
fallen entsprechende Themen ein), kennt Kostenübernahmen und hat grob eine
Ahnung, wo er welche Materialien am schnellsten im Wagen findet. Aber selbst
einen Patienten vollständig betreuen und versorgen, erscheint in meinen Augen
(auch für den schnellsten Blitzgneißer) unmöglich.

\subsection{Der erste Tote}

Mein erster RTW zu zweit (kein Hospitant mit bzw. der zweite RTW mit mir als
Beifahrer).

Am Nachmittag des 4. Oktober 2009 hieß es dann 29D01. Mit mittlerer
Geschwindigkeit (zumindest so mein Empfinden für diese hohe Priorität) eilte ich
mit meinem Fahrer zum Einsatzort. Statt einen gewöhnlichen Patienten
vorzufinden, lag eine Person regungslos vor einem Cafe. Mit voller Wucht fuhr
der Motorradfahrer gegen einen Betonsockel. Mein Fahrer war total fertig vom
Anblick vor allem weil sich herausstellte, dass das Opfer ein Ex-Zivi vom RKT
ist. Ich -- zum 8. Mal Beifahrer -- hatte natürlich wenig Vorstellung was zu
machen war. Mein Fahrer war damit beschäftigt dem NEF den Zustand des Patienten
durchzugeben und ich stand alleine da. Überhaupt nicht auf solche Situationen
vorbereitet, versuchte ich bloß eine logische Reihenfolge an Aktionen zu finden.
Ich holte die Trage heraus und holte alle entsprechenden Koffer. Das NEF war
innerhalb weniger Sekunden darauf bei uns. Wir stellten den Tod fest und das
Team war geschockt. Ein ungewohnter Fahrer, den ich den ganzen Tag über durch
fehlende Erfahrung strapazierte. Wie handhabt man solch eine Situation? Wenn man
mit den Materialien noch unsicher ist, kann man die Situation nicht richtig
handhaben.

\subsection{Die erste Reanimation}

Beim 33. Dienst folgte dann die erste Reanimation. Glücklicherweise mit einem
der erfahrensten Fahrer, die damals auch schon gut kannte. Noch in der
Kinderabteilung (Kaffee trinkend) stehend, heißt es plötzlich B-Code
(Zusammenbruch). Kaum im Wagen, stellt es sich als 09D00 heraus. Erst bei der
Ankunft realisiere ich in dieser Situation, dass 09 für Reanimation steht. Kein
Wunder, wieso wir sehr schnell zum Einsatzort gefahren sind (der auch ziemlich
weit weg war). Zum Glück bereits etwas mit Erfahrung konnte ich mich sehr
schnell darauf vorbereiten. Vor Ort übernimmt mein Fahrer sofort die Situation
und kontrolliert die Vitalfunktionen. Atem-Kreislauf-Stillstand. Ich schleppe
die Materialien an und das NEF trifft auch ein. Gemeinsam setzen wir alle
erforderlichen Aktionen. Absauger, Pumpen, Sauerstoff, Venenweg, Intubation.
Inzwischen kam ich mit solchen Situationen schon sehr gut zurecht. Ich wusste
was der Reihenfolge nach gemacht wird. Ich wusste die medizinischen Basics alle
in jeder Situation. Bloß die Notarztassistenz war noch nicht sicher genug. Die
Notärztin schaute mich an und meinte ''wenn jetzt das Fixierpflaster nicht
passt...''. Die 2-3 Mal die ich es vormittags nicht auf Anhieb geklebt hatte,
machte ich jetzt während der Reanimation wieder gut. Absauger, Sauerstoff, ...
wir wechselten uns super mit allen Arbeiten ab. Die Reanimation ist wirklich gut
verlaufen.

Und die (laut verschiedener NFSs) gute und erfahrene Notärztin gab Entwarnung:
Der Patient ist stabil und der Transport kann vorbereitet werden. Ich holte die
Trage und wir fuhren den weiten Weg ins Krankenhaus. Im Krankenhaus kam der
Patient stabil an. Danke an mein Team.

\subsection{Typische Standard-Fälle}

... in denen ein Durchschnittsmensch wohl zögerlich handeln würde, aber ein
Rettungssani (vielleicht lässt sich hier sogar ''Zivildiener'' sagen) sie
gut kennt.

\begin{itemize}
  \item Schlaganfälle
  \item Soziale Fälle (Personen sind nicht mehr eigenständig lebensfähig;
        Alkohol-, Medikamenten oder Drogenmissbrauch)
  \item Blutzuckerentgleisungen
  \item Stürze (vorwiegend Pensionisten aber trotzdem alle Altersgruppen)
  \item Atemnot, Herzinfarkt
  \item Verkehrsunfall
\end{itemize}

Man lernt den Umgang mit alten Menschen (Validation) und genauso den Umgang mit
Betrunkenen. Zwar ist man auf Sanitätshilfe und nicht Erste Hilfe spezialisiert,
aber letztendlich kann man trotzdem solche Situationen besser handhaben. Neulich
las ich einen Weblogbeitrag, der diese Situation auch bei einem Polizisten
beschreibt\cite{vsgeheim}.

\subsection{Die Routine}

Ich habe etwa im 7. Monat gemeint:

\begin{itemize}
  \item{Nach dem 2. Monat als Beifahrer kann man in Standardsituationen so
        handeln, dass ein Patient eine entsprechende kompetente Behandlung
        erfährt, die in Abstimmung mit seinen Wünschen und den Vorschriften
        in Einklang gebracht wurde}
  \item{Nach dem 9. Monat als Beifahrer hat man die Erfahrung auch in
        ungewöhnlichen Situationen als Sanitäter kompetent und entsprechend
        zu reagieren}
\end{itemize}

Diese Aussage kann ich bis heute nicht verneinen. Natürlich ist der eine Zivi
schnell im Begreifen von Handlungen und manch einer hilft schneller mit als der
andere, doch glaube ich mit diesen Aussagen gut den Durchschnitt getroffen zu
haben.

\subsection{Problem 1: ''Stunden pro Monat'' oder ''Zuvieldienst''}

Monatlich bekommen wir einen Dienstplan (etwa am 27. des vorigen Monats).
Dieser hat für Zivildiener in der Realität etwa 30\% Abweichung. Waren die
fachlichen Probleme des Anfangs geregelt, so stellte die Anzahl der Stunden pro
Monat am meisten Problem dar. Letztendlich ist man so müde, dass man bei
ungesprächigen Patienten damit kämpft nicht einzuschlafen. Man lernt spätestens
beim Zivi den Sekundenschlaf kennen.

An dieser Stelle ist Kenntnis des Dokuments \cite{law04} notwendig. Im
Folgenden liste ich jene Regelungen auf, die den Rande des rechtlichen Rahmens
ankratzen. Da ich nicht die Zeit gefunden habe (bis zum Schreiben dieses
Dokuments) die Dienste rechtlich mit technischen Mitteln auszuwerten, biete ich
es jedem an auf Nachfrage das Datum und den Dienst zu nennen an dem gegen eine
bestimmte Vorschrift verstoßen wurde, damit dies nicht als haltlose Kritik
abgestempelt wird.

\law{4}{1--3}{law05}{
    \textbf{Wöchentliche Dienstzeit}
    \begin{enumerate}
      \item Die wöchentliche Dienstzeit hat mindestens der Zeit zu
        entsprechen, die nach den jeweils maßgeblichen Vorschriften
        für die mit im wesentlichen gleichartigen Dienstleistungen
        Beschäftigten der Einrichtung (Einsatzstelle) vorgesehen ist,
        und darf grundsätzlich 45 Stunden nicht überschreiten. Sie ist
        möglichst gleichmäßig auf die Arbeitstage aufzuteilen.
      \item Wenn in die Dienstzeit regelmäßig und in erheblichem Umfang
        Arbeitsbereitschaft fällt, kann die Obergrenze der Wochendienstzeit
        nach Abs. 1 bis zum Ausmaß von fünf Stunden überschritten werden.
      \item Im Falle eines Turnusdienstes kann die zulässige maximale
        Wochendienstzeit nach Abs. 1 bis zum Ausmaß von drei, jene nach
        Abs. 2 bis zum Ausmaß von zwei Stunden überschritten werden. Die
        Dienstzeit muß aber innerhalb eines achtwöchigen Zeitraumes so
        verteilt sein, daß sie im wöchentlichen Durchschnitt die nach Abs.
        1 und 2 zulässige maximale Dienstzeit nicht überschreitet.
    \end{enumerate}
}

Beachte hier, dass die Formulierung ''hat mindestens der Zeit zu entsprechen,
während welcher Personen, die bei der Einrichtung mit im Wesentlichen
gleichartigen Dienstleistungen beschäftigt sind, zu Arbeitsleistungen
herangezogen werden'' gewählt wurde. Viele verwenden diesen Satz so als wäre
''maximal'' mit ''mindestens'' vertauscht. Es bedeutet jedoch, die 2
beruflichen Mitarbeiter, die im absolut identen Status wie Zivildiener
waren (RTW/KTW-Beifahrer, evtl. BKTW-SEF), durften ihre 172 Stunden im
Monat leisten, während die Zivildiener ihre konstanten 210 Stunden
ableisteten.

Problematisch wird es bei den 45 Stunden pro Woche. Um meine Dienstpläne
zu zitieren:

70, 48, 56, 50, 29, 42, 57, 30, 48, ...

Diese Zahlen stammen vom unveränderten Dienstplan nach der Hospitantenzeit.
Also entfallene und hinzukommende Dienste sind hier nicht einberechnet,
sondern die Zahlen sind so wie sie vor Monatsbeginn festgelegt wurden.
Wenn wir den Durchschnitt dieser Liste berechnen, kommen wir auf 47.77
Stunden pro Monat. Über die guten 8 Monate kommen wir auf einen
Durchschnitt von 48.67857 Stunden. Ob wir bei uns von
''Arbeitsbereitschaft'' sprechen, ist mir nicht bekannt. Von der Arbeit her,
würde ich ja sagen, aber da die Auslastung in Klagenfurt so hoch ist,
sprechen wir kaum von einer Bereitschaft. Die durchschnittlichen 1.5 Stunden
Pause pro 12-Stunden-Dienst zeichnen wohl keine ''erhebliche Bereitschaft''
mehr aus. Denn der Portier muss auch nicht immer anwesend sein, sondern nur
dann wenn Personen das Gebäude betreten (''Bereitschaft'').

Da wir einen Turnusdienstplan haben, gilt Absatz 3. Das bedeutet, falls
unsere Arbeit als Bereitschaftsdienst interpretiert wird, so dürfen
Zivildiener maximal 52 Stunden pro Woche leisten. Wenn nicht, dann nur
48 Stunden pro Woche. In Anbetracht der Zahl 48.67857 bin ich doch der
Meinung, dass es am Rande des Erlaubten ist.

Abseits dem rechtlichen Kram: Der für Schüler ungewohnte Turnusplan,
die körperliche Anstrengung und die vielen Stunden pro Monat bringen
Zivildiener des Öfteren an den Rand ihrer Grenzen, wenn sie 6 Tage
durchgehend 10- oder 12-Stunden-Dienste haben.

\law{23}{1}{law02}{
    Das zur Erhaltung der Gesundheit des Zivildienstleistenden erforderliche
    Mindestmaß an Schlafruhe und Freizeit ist zu gewährleisten. Durch
    Verordnung des Bundesministers für Inneres können im Einvernehmen mit dem
    Hauptausschuß des Nationalrates für den ordentlichen Zivildienst nähere
    Bestimmungen über die Dienstzeit, insbesondere über Minimal- und
    Maximaldienstzeit, Dienstplan, Überstunden, Zeitausgleich, Ruhezeiten,
    Nachtdienst sowie Sonn- und Feiertagsdienst, erlassen werden.
}

Das ''Mindestmaß an Schlafruhe'' wurde soweit meiner Kenntnisse eingehalten.
Falls es dazu kam, dass der Dienst am Vortag um 20 Uhr endet und am nächsten
Tag um 6 Uhr beginnt, so durfte man dies jederzeit dem Dienstführer
mitteilen, der dann den Dienst entsprechend tauscht (8 Stunden Ruhezeit
exklusive Heimweg, Essen und Körperhygiene). Und kam es wirklich zu einem
Engpass, dass jemand länger vordefinierten Dienst hat, so wurde er noch
extra telefonisch gefragt, ob es möglich ist. Gegen diese Vorschriften
wurde also (wenn überhaupt) nur in geringem Maße verstoßen.

\law{4}{1}{law05}{
    Die tägliche Dienstzeit hat grundsätzlich acht bis zehn Stunden zu
    betragen. Sie ist möglichst zusammenhängend unter Bedachtnahme auf
    die Wegzeit zwischen der Unterkunft (Wohnung) des Zivildienstleistenden
    und der Einrichtung (Einsatzstelle) festzulegen. Die Wegzeit ist nicht
    in die Dienstzeit einzurechnen.
}

Meine durchschnittliche Dienstzeit hat 10.45 Stunden betragen. Soweit
liegt es wieder im rechtlichen Rahmen. Ich muss jedoch hinzufügen, dass ich
kein BKTW-Fahrer bin. Dies bedeutet ich habe weniger 12-Stunden-Dienste (BKTWs)
und mehr Kurzdienste (ZKTWB). Des Weiteren sind RTWs grundsätzlich die
anstrengenderen Dienste. Und jene dauern immer größer gleich 10 Stunden.

Prinzipiell gilt: Je kürzere Dienste du insgesamt hast, desto mehr Tage hast
du Dienst. Aus dieser Schlußfolgerung muss man sagen, dass längere Dienste
prinzipiell einen Vorteil haben. Macht man nur 12-Stunden-Dienste braucht man
nur 18mal pro Monat (bei 210 Stunden pro Monat) in die Dienststelle gehen.
Dies war zB für den fixen Ferlacher Zivi der Fall. Beifahrer auf den kurzen
ZKTWBs müssen jedoch bis zu 23mal im Monat in den Dienst (der Durchschnitt
liegt natürlich zwischen den beiden Zahlen).

\law{32}{2}{law02}{
    Die Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschläge) ist am Dienstantrittstag
    für den laufenden Monat, für die übrige Zeit jeweils am ersten jeden Monats
    im Voraus auszuzahlen.
}

Demnach müsste die Grundvergütung am 01. Monatstag ausbezahlt werden. In der
Realität war es einmal der 5. Monatstag. Dies ist per definitionem somit
rechtlich nicht in Ordnung. Aber da die Bank ebenso Verspätung haben kann,
möchte ich mich darüber nicht beschweren. Prinzipiell ist die
*Grundvergütung* immer am 2. Monatstag eingetroffen.

\law{6}{1}{law05}{
    Überstunden dürfen grundsätzlich nur in jenem Ausmaß angeordnet werden,
    wie sie von den bei der Einrichtung entgeltlich beschäftigten Personen,
    die dort im wesentlichen gleichartige Dienstleistungen zu erbringen
    haben, erbracht werden müssen. Die tägliche Dienstzeit darf jedoch durch
    Überstundenleistung unter Bedachtnahme auf § 10 Abs. 3 das Ausmaß von 15
    Stunden, die wöchentliche Dienstzeit unter Bedachtnahme auf § 9 Abs. 2
    das Ausmaß von 60 Stunden nicht überschreiten.
}

Überstunden werden -- wie bereits angedeutet -- mittels Stempeluhren
registriert. Sie kommen zustande und werden nicht (wie im Absatz definiert)
''angeordnet''. Das bedeutet es ergeben sich für berufliche Mitarbeiter
immer gleich viel Überstunden wie für Zivildiener.

Einmal hatte ich eine Diskussion mit einem beruflichen Mitarbeiter geführt.
Er regte sich darüber auf, dass wir uns über die vielen Stunden aufregen.
Wenn wir Überstunden machen, werden sie uns 1:1 angerechnet, wie jedem
normalen Mitarbeiter. Insofern wäre es kein Grund. Sollte es doch sein, mögen
wir doch beim Chef oben antanzen und uns beschweren (was ein Zivi-Kollege
auch gemacht hat).

Das Problem an der Sache ist aber, dass wir Zivildiener von Überstunden
ab der etwa 210. Stunde sprechen, während der berufliche Mitarbeiter ab
der 172. Stunde auch entsprechende Diäten bekommt.

\law{9}{1--2}{law05}{
    \begin{enumerate}
      \item Der Dienstplan ist unter Bedachtnahme auf § 13 Abs. 1 so zu
        erstellen, daß eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden pro
        Woche gewährleistet ist.
      \item Die in Abs. 1 festgelegte Mindestruhezeit kann im Falle
        zwingender dienstlicher Erfordernisse bis zu einem Mindestausmaß
        von 24 Stunden unterschritten werden. In diesem Fall muß jedoch
        während eines Zeitraumes von vier Wochen eine durchschnittliche
        ununterbrochene Mindestruhezeit von 36 Stunden pro Woche
        gewährleistet sein.
    \end{enumerate}
}

Ich bin mir sicher, dass gegen Absatz 1 verstoßen wurde. Eventuell lässt
sich die Anzahl auf der Hand abzählen, aber frecherweise wurden die Dienste
auch teilweise so gesetzt, dass der Verstoß aufgrund der Formulierung
nicht zutrifft. Hier wird von ''Woche'' gesprochen. Damit ist wohl die
Zeitspann zwischen Montag früh und Sonntag Nacht gemeint. Wenn jetzt
jemand von Donnerstag bis Mittwoch durchgehend jeden Tag 10 oder 12
Stunden Dienst hat, so würde ein Verstoß vorliegen, wenn wir von ''7 Tagen''
reden würden. Bei der genannten Definition von Woche ist dieser Verstoß
nicht erfüllt.

\law{14}{1--3}{law05}{
    \begin{enumerate}
        \item Im Rahmen von Turnusdiensten kann der Zivildienstleistende
          auch an Sonn- und Feiertagen zu Dienstleistungen eingeteilt
          werden.
        \item Eine dienstliche Inanspruchnahme an einem Feiertag ist --
          sofern die im § 4 vorgesehenen Obergrenzen der wöchentlichen
          Dienstzeit durch den Dienstplan erreicht sind -- längstens
          innerhalb eines Zeitraumes von acht Wochen durch dienstfreie
          Zeiten auszugleichen.
        \item Durch Dienstleistungen an Sonn- oder Feiertagen darf die
          wöchentliche Mindestruhezeit nach § 9 nicht unterschritten
          werden.
    \end{enumerate}
}

Dies dürfte in der Realität durchaus rechtmäßig vollzogen worden sein.
Problematisch ist einzig die Tatsache, dass man auch feiertags eingeteilt
wird (was aber natürlich verständlich ist). Die Sylvesternacht oder gar
die Nacht am 24.12 sind nicht gerade gern gesehene Dienstzeiten.

\subsection{Problem 2: Das Recht}

Ein weiteres Thema welches mich während der Arbeit belastete, ist das Thema
Recht im Rettungsdienst. Um ehrlich zu sein: Kaum ein Einsatz findet ohne
Übertritt von Rechten statt. Ohne dem Laien Waffen in die Hand zu geben,
seien die Stichwörter H-Gurte und Infusion.

\subsection{Problem 3: Status qualificum}

Die Rettungssanitäterausbildung ist prinzipiell recht gut an seine Ziele
angepasst. Leider kommt die Praxis zu kurz. Erst wenn man eine Weile
mitgefahren ist, entdeckt man die branchenübliche Arbeitsweise (an die man
sich laut Sanitätergesetz nicht orientieren darf) und kann seinen Kollegen
mit Rat zur Seite stehen. Um es kurz zu machen: Prinzipiell ist man zu
schwach qualifiziert.

Als Zivildiener macht man seine 210 Stunden pro Monat, kommt in Übung,
bleibt in Übung und verschwindet wieder wenn man Erfahrung gesammelt hat.
Die Situation mit Freiwilligen halte ich für sehr kritisch. Freiwillige
kommen wie es ihnen möglich ist und die Firma liegt ihnen zu Füßen. Das
bedeutet ein Freiwilliger kann durchaus 3 Monate keinen Dienst machen und
dann sofort wieder veranwortlicher Sanitäter am Wagen sein. Abgesehen davon,
dass es jeden Monat Veränderungen gibt (Ausrüstung, Organisation, LKH Neu),
fehlt einem Freiwilligen die Praxis. Als Beispiel sei ein Freiwilliger genannt,
mit dem ich einen Dienst hatte: Er fährt seit 3 Jahren 2mal im Monat als
Beifahrer mit. Ich war damals einen Monat vorm Ziviende. Das bedeutet er
hatte mehr als (2 * 12 * 3 =) 72 Dienste (Hospitantenzeit kommt hinzu und
selten ist er auch außerhalb des Zyklus' gefahren) hinter sich. Ich hatte
damals etwa 115 Dienste hinter mir. Wir haben beide festgestellt, dass wir
etwa gleich viele Dienste hinter uns haben, wobei er schon 3 Jahre dabei
ist und ich 8 Monate. Auch die beruflichen Mitarbeiter erinnern immer wieder,
dass niemand über Zivildiener schimpfen soll, weil sie mehr Stunden als
Freiwillige und Berufliche leisten. Bloß kommt hier das junge und naive
Alter der Zivildiener dazu, welches nicht zur Qualität beiträgt. Das
Durchschnittsalter der Freiwilligen liegt etwas höher.

Was ich wirklich positiv anmerken möchte, ist die Haltung gegenüber
Zivildienern. Die Beruflichen wissen, dass der Laden ohne Zivildiener
nicht funktionieren würde. So wird der Begriff ''Zivi'' in kaum einer
Weise negativ gewertet. Wenn doch, dann nur spaßhalber.

Was gegenüber Freiwilligen jedoch zu erwähnen ist, ist die Tatsache, dass sich
nicht nur Arbeitslose, Uninteressierte und 14-Schichten-Leister zum Roten Kreuz
verirren, sondern auch hochqualifiziertes Personal, welches noch wirklich den
Patienten ins Zentrum ihrer Behandlung stellen. Der -- meiner subjektiven
Betrachtung nach -- beste Sanitäter (den ich getroffen habe) war ein
Krankenpfleger.

Letztendlich kann man es nur für gut heißen, dass man als KTW/RTW stets
zu zweit unterwegs ist.

\subsection{Problem 4: Ortsrettungsstelle Ferlach}

Da es sich bei der Rettungsstelle nur um eine Ortsrettungsstelle handelt, findet
die Verwaltung deren in (der Bezirkstelle) Klagenfurt statt. Das bedeutet
zugleich, dass Zivildiener aus Klagenfurt ebenso in Ferlach eingeteilt werden.
Der Zivildiener musste dann selbstständig nach Ferlach fahren. Die Situation ist
letztendlich \textit{kein} Problem, da:

\begin{itemize}
  \item{Die öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Außergenommen dem
        Wochenende.}
  \item{In Absprache der Dienstführer versucht auch andere Leute einzuteilen,
        falls du ernsthaft verhindert bist.}
  \item{Die Kosten für den Postbus bei Vorlegen der Rechnung rückerstattet
        werden.}
  \item{Da die Auslastung in Ferlach zu Klagenfurt unvergleichlich gering ist,
        sind Klagenfurt Zivis sehr glücklich 5-8 Dienste von einer anderen Seite
        kennen zu lernen}
  \item{Da ein Fahrer und ein Zivi ''fix'' in Ferlach zugeteilt sind, da sie
        dort in der Nähe wohnen}
\end{itemize}

Letztendlich hat es mich nicht gestört die 3 Dienste extern durchzuführen (dabei
war ich ursprünglich für etwa 6 Dienste eingeteilt). Die Entfernung der Ferlacher
Ortsstelle ist beinahe gleich weit wie bis nach St. Veit. Das Verpflegungsgeld
für ''gleichbleibenden Dienstort'' bekommt man trotzdem nicht.

\subsection{Problem 5: Zivildienstserviceagentur}

Etwas Unbedachtes wurde auch noch gesetzlich verankert: Wir können bis zum 50.
Lebensjahr (ZDG 19686 §21 Abs 3) zum ''außerordentlichen Zivildienst'' im
Kriegsfall einberufen werden. Angedacht ist es die selbe Tätigkeit wie in
alten Zeiten auszuführen. Nur frage ich mich, wie ich als Rettungssanitäter
mit verlorener Qualifikation (alle 2 Jahre müsste ich rezertifiziert werden)
helfen kann.

\law{21}{1}{law03}{
     Die Zivildienstserviceagentur hat Zivildienstpflichtige bei
     Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und
     außerordentlichen Notständen (insbesondere in Zeiten, in denen
     Wehrpflichtige zur Leistung des Einsatzpräsenzdienstes einberufen werden)
     im personell und zeitlich notwendigen Ausmaß zur Leistung des
     außerordentlichen Zivildienstes zu verpflichten. Die
     Zivildienstpflichtigen sind anerkannten Einrichtungen (§ 4 Abs. 1)
     zuzuweisen, die in besonderem Maße geeignet sind, die Erfüllung des Zweckes
     dieses außerordentlichen Zivildienstes zu gewährleisten.
}

Natürlich sollte klar sein, dass bei einem absolut extremen Notstand jede
helfende Hand notwendig sein könnte und die Qualifikation nachrangig ist.
Dennoch ist es angedacht (wie beim Bundesheer) in den selben Sektor eingezogen
zu werden, was sich bei Sanitätern schwer durchsetzen lässt.

Den folgenden Absatz habe ich nicht auf Anhieb verstanden bzw. bin ich mir
noch immer unsicher:

\law{21}{4}{law03}{
    Sofern der Umfang der für die Verpflichtung gemäß Abs. 1 maßgeblichen
    Umstände den Einsatz so vieler Zivildienstpflichtiger erfordert, dass die
    Kapazität der zur Verfügung stehenden Einrichtungen für ihre Aufnahme nicht
    ausreicht, kann die Zivildienstserviceagentur die Zuweisung zur Leistung des
    außerordentlichen Zivildienstes zum Bundesministerium für Inneres vornehmen.
}

Entweder bedeutet dies...

\begin{itemize}
  \item Wenn es zu viele Zivildiener gibt, so dürfen diese Zivildiener die 9
    Monate auch in einem ''außerordentlichen Zivildienst'' ableisten.
\end{itemize}

... oder ...

\begin{itemize}
  \item Wenn es zu viele offene Plätze gibt, dürfen auch ''unbeteiligte''
  Personen (Ex-Zivis) zum ''außerordentlichen Zivildienst'' herangezogen werden.
\end{itemize}

Trifft Fall 1 so wäre dies natürlich in Ordnung, wobei die Definition von
''außerordentlicher Zivildienst'' in diesem Fall keine entsprechenden Klauseln
zur Handhabung besitzt. Trifft Fall 2 zu, so wäre dies natürlich eine Frechheit
und nicht akzeptabel. Mir ist jedoch kein Fall von ''außerordentlichem
Zivildienst'' außerhalb eines Kriegsfalls bekannt.

\subsection{Problem 6: Theologie}

Wenig Verständnis zeige ich für diesen Paragraphen:

\law{13a}{1}{law02}{
    Von der Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes sind folgende, einer
    gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehörende
    Zivildienstpflichtige befreit:

    \begin{enumerate}
      \item ausgeweihte Priester,
      \item Personen, die auf Grund absolvierter theologischer Studien im
            Seelsorgedienst oder in einem geistlichen Lehramt tätig sind,
      \item Ordenspersonen, die die ewigen Gelübde abgelegt haben, und
      \item Studierende der Theologie, die sich auf ein geistliches Amt
            vorbereiten.
    \end{enumerate}
}

Nur weil ich Theologie studiere, muss ich keinen Zivildienst leisten (könnte ja
sein dass ich praktische Erfahrung später sammle). Nur weil ich Informatik
studiere, darf ich nicht in der Verwaltung arbeiten (könnte ja sein dass ich
praktische Erfahrung später sammle und jetzt schon deren Computer hacke).
Nur weil ich Jurist bin, darf ich nicht in den Rettungsdienst (könnte ja sein,
dass ich die Zivi-Situation rechtlich analysiere und der Firma schade).

Die aktuelle Situation sieht vor, dass alle jungen Männer (außer diesem Absatz)
zum Präsenzdienst verpflichtet sind, solange sie die körperlichen
Voraussetzungen besitzen. Das finde ich soweit gut.

\subsection{Problem 7: Zusatzaufgaben}

\law{22}{5}{law02}{
    Er hat kurzfristig auch nicht zu seinen Aufgaben gehörende (§ 11 Abs. 1),
    im Rahmen des Aufgabenbereiches der Einrichtung liegende Dienstleistungen
    zu erbringen, soweit dies im Interesse des Dienstes erforderlich ist.
    Auch solche Tätigkeiten dürfen nicht in der Anwendung von Gewalt gegen
    andere Menschen bestehen (§ 3 Abs. 1 letzter Satz).
}

Dieser Absatz steht dafür, dass Zivildiener den Geschirrspüler der Firma
ausräumen, den Müll sammeln und zur Müllinsel bringen müssen. Finde ich
natürlich soweit in Ordnung. Allerdings finde ich es dann doch frech von einigen
beruflichen Mitarbeitern (oder gar jungen Freiwilligen!), die davon ausgehen,
dass quasi \textbf{nur} Zivildiener die Lizenz für diese Aufgaben hätten.
Letztendlich muss man sich als Zivildiener bei manchen motivierten freiwilligen
und beruflichen Mitarbeitern bedanken, die auch selbstständig mithelfen und
nicht nur daneben stehen und Befehle erteilen.

Wieder ein Absatz, der meiner Meinung nach nicht notwendig ist und nur eine
Diskussion rund um das Thema anheizt. Dies sollte im normalen
Arbeitnehmergesetz geregelt sein, woran sich Zivis wie Berufliche halten
müssen.

\subsection{Problem 8: Nachtschichten}

\law{12}{1--2}{law05}{
    \begin{enumerate}
      \item Als Nachtzeit gilt die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
      \item Der Zivildienstleistende kann pro Woche bis zu 24 Stunden zu
            Nachtdiensten herangezogen werden. Solche Dienste dürfen
            jedoch innerhalb eines Zeitraumes von acht Wochen im
            Durchschnitt 16 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
    \end{enumerate}
}

Bei Nachtschichten sind 4 RTWs und das NEF unterwegs. Freiwillige Mitarbeiter
haben das Recht ab 24 Uhr ihren Status auf ''Pause'' zu stellen und dürfen
dann schlafen gehen. Sie werden nur bei extremen Engpässen geweckt. Dies ist
eine Maßnahme, um es freiwilligen Mitarbeitern zu ermöglichen am nächsten Tag
trotzdem ausgeschlafen zur Arbeit zu kommen.

Jetzt sind 4 RTWs unterwegs. 2 davon schalten ab Mitternacht auf Pause.
Folglich ist es so, dass die restlichen 2 Wagen durchgehend fahren. Da immer
Freiwillige auf den Wagen gesammelt werden, um diese Regelung auch für
Beifahrer sinnhaft zu gestalten, betrifft diese Belastung in erster Linie
Berufliche und Zivildiener. Die Freiwilligen erhalten Vorteile zum Nachteil
der Beruflichen und Zivildiener. Dies halte ich für sehr bedenklich.

\subsection{Problem 9: Verlängerung}

\law{7a}{0}{law02}{
    Sofern Zivildienstpflichtige mit dem Rechtsträger gemäß § 8 Abs. 1 eine
    Vereinbarung über eine Beschäftigung für die Zeit unmittelbar im Anschluss
    an die Ableistung des ordentlichen Zivildienstes schließen und der
    Abschluss einer solchen Vereinbarung der Zivildienstserviceagentur
    unverzüglich gemeldet wird, gewährt der Bund dem Rechtsträger für den
    Zivildienstpflichtigen für die Dauer von drei Monaten eine
    Freiwilligenförderung von 500 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist dem
    Zivildienstpflichtigen zur Gänze auszubezahlen. Dieser Betrag erhöht
    sich für den Fall, dass der Zivildienstpflichtige Familienunterhalt und
    Wohnkostenbeihilfe bezogen hat und die Voraussetzungen weiterhin vorliegen,
    um den zuletzt aus diesen Titeln bezogenen Betrag. § 25a Abs. 3 gilt sinngemäß.
    Die Auflösung einer derartigen Vereinbarung innerhalb der drei Monate ist der
    Zivildienstserviceagentur unverzüglich zu melden.
}

\law{8}{6}{law02}{
    Bei der Zuweisung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass dadurch weder
    bestehende Arbeitsplätze gefährdet werden noch Arbeitsuchenden das Finden geeigneter
    Arbeitsplätze erschwert wird.
}

\law{3}{1}{law06}{
    Punkt 3 -- Die Zivildienstreformkommission hat eine Kombination aus einer
    verpflichtenden Komponente und einer freiwilligen Verlängerung
    grundsätzlich empfohlen und eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten
    angesprochen. Es wurde ein Modell vorgeschlagen, wobei die Kommission die
    Variante 9 Monate Zivildienst + 3 Monate freiwilliger Dienst empfahl.
    Demgemäß sieht die Zivildienstgesetznovelle 2005 für den Fall, dass zwischen
    dem Rechtsträger und dem bei ihm tätigen Zivildienstleistenden eine
    gesonderte Vereinbarung über eine Beschäftigung im Anschluss an die
    Ableistung des ordentlichen Zivildienstes abgeschlossen wird (Achtung:
    Arbeits- und Sozialrecht beachten!), für die Dauer von drei Monaten eine
    Freiwilligenförderung in Höhe von 500 Euro pro Monat vor, sofern der
    Abschluss einer derartigen Vereinbarung der Zivildienstagentur
    unverzüglich angezeigt wird. Dieser Zuschuss an den Rechtsträger ist
    jedenfalls dem Zivildienstpflichtigen auszuzahlen. Der Rechtsträger hat
    sämtliche anfallende gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge und
    Pensionsversicherungsbeiträge zu leisten. Darüber hinausgehende
    Vereinbarungen bleiben davon unberührt. Sofern der Zivildienstpflichtige
    während der Ableistung des ordentlichen Zivildienstes Familienunterhalt
    und Wohnkostenbeihilfe bezogen hat, wird der Betrag auch weiterhin
    gewährt, wenn sich die Voraussetzungen nicht geändert haben. Die Auszahlung
    erfolgt über den Rechtsträger. Erklärungsformular über das Weiterbestehen
    der Ansprüche wird zur Verfügung gestellt!
}

Als Konsequenz der Verkürzung des Zivildiensts von 12 auf 9 Monate, führte das
ZDG diese Verlängerung ein. Ein verlängerter Zivildiener bekommt etwa 1300
Euro Netto. Und soweit ich das dem Text entnehmen kann, untersteht er noch
in allen Facetten dem ZDG.

Das bedeutet von den 1300 \euro bekommt die Organisation etwa 635 \euro vom
Land (§ 28 Abs. 4 \cite{law02}). Zusätzlich bekommt die Organisation die
Freiwilligenförderung von 500 \euro. Das bedeutet etwa 156 \euro (9 Euro kostet
ein normaler RKT-Zivi; siehe Seite \pageref{zivigehalt}) kostet dem Verein der
verlängerte Zivildiener mehr. Wahrscheinlich sind die Steuern bei beiden gleich
hoch.

Als mein Kollege zu den Chefitäten ging und sich wegen der vielen Stunden pro
Monat aufregte, hieß es von oben: ''Wir haben viel zu wenig Zivildiener.''
Als ich um eine Verlängerung ansuchte, hieß es ''Wir brauchen kein Personal.''
In der Tat war es recht ungünstig, dass in meinem ersten Verlängerungsmonat
neue Zivildiener kommen und auch ein Kurs vom AMS findet statt. Aber Leute
ohne Erfahrung sind scheinbar gefragter als jene mit. Von unserem Monat
wurde niemand verlängert; ausgenommen zwei Zivildienern.

Der eine Zivildiener wurde verlängert ohne ein Ansuchen gestellt zu haben.
Dies spielte sich in den oberen Reihen ab ohne dass er davon Kenntnis
erhielt. Er wurde zum gleichen Zeitpunkt wie wir informiert. Er ist jedoch
einen Monat später als ich eingerückt; gehört also nicht zu ''meinem''
Monat.

Der zweite Zivildiener leistete jetzt seine 9 Monate in der Blutspende ab.
Prinzipiell sind auch alle Blutspende-Zivis Rettungssanitäter. Sie erhalten
die gleiche theoretische Ausbildung. Die praktische Ausbildung ist jedoch
halb so kurz (die zweite Hälfte lernen sie die Blutbank kennen). Die
Prüfung ist ident. Das größte Problem sehe ich darin, dass Blutspende-Zivis
keine praktische Erfahrung haben. Dieser Zivi wurde jetzt die 3 verlängerten
Monate im RKT eingeteilt.

Protektion [ftw].

\subsection{Kritik in Kurz}

\begin{itemize}
  \item Die Musterung und die Beschränkung auf junge Männer sind sinnfrei
        und sexistisch.
  \item Die Gewissensklausel ist veraltert.
  \item Die praktische Ausbildung für Zivildiener ist zu kurz. Eine Woche
        länger und gleich viel ZKTWBs, KTWs und RTWs wären notwendig.
  \item Die rechtliche Situation für Zivildiener wird eingehalten,
        aber die Arbeitskraft der Zivildiener wird maximal ausgenutzt.
  \item Im Rettungsdienst wird unqualifiziertes Personal gefördert.
  \item Protektion *sucks*
\end{itemize}

\subsection{Zeitleiste}


\textbf{2009.08.31} Ersten RKT-Dienst mit zwei Rettungssanis die beide ihren
                    letzten Dienst des Sommers haben. \\
\textbf{2009.09.02} Erster und einziger BKTW-Dienst. \\
\textbf{2009.09.10} KAT-Dienst: Zelte putzen. \\
\textbf{2009.09.24} RS-Prüfung erfolgreich bestanden. \\
\textbf{2009.09.25} zitierter RTW mit Hospitant. \\
\textbf{2009.09.26} Erstmals zu zweit auf einem Wagen. \\
\textbf{2009.10.04} Erster NACA 7. \\
\textbf{2009.10.21} ALS-Patient transportiert. \\
\textbf{2009.10.12} Erster Ferlach-Dienst. \\
\textbf{2009.11.09} Erste Reanimation. \\
\textbf{2009.12.26} Ziviabschlussparty der letzten Zivis. Wir sind nun die
                    dienstältesten Zivis. \\
\textbf{2009.12.31} Sylvester-Nachtschicht. \\
\textbf{2010.01.16} Erster und einziger Hausdienst. \\
\textbf{2010.02.02} Erster vollwertiger Ambulanzdienst. \\
\textbf{2010.02.15} Rosenball Ambulanzdienst. \\
\textbf{2010.03.18} Die erste Patientin, die mir ihre Telefonnummer gibt:
                    Baujahr 1943. \\
\textbf{2010.04.01} Erster und einziger BT-Dienst. \\
\textbf{2010.04.16} Die beste Diagnose der 9 Monate (eines Arztes):
                    \begin{quotation}
                      Oberflächliche Verletzung an einer nicht
                      näher bezeichneten Körperregion
                    \end{quotation}
\textbf{2010.04.30} Ende Zivildienst. \\

\section{Konklusion}

\subsection{War das Tätigkeitsfeld für dich in Ordnung?}

Ja, schwer in Ordnung. Es handelt sich wirklich um einen Bereich der für
Zivildiener geschaffen ist. Die Tätigkeiten sind nicht die unterste Schublade
und man nimmt Inhalte fürs Leben mit. Es gibt Fortbildungsmöglichkeiten und
Optionen freiwillig weiterzumachen. Es hängt durchaus viel damit zusammen
welcher Organisation oder gar Bezirksstelle man zugeteilt wird, aber
zumindest in meiner Umgebung war das Arbeiten wirklich angenehm auch wenn
es anfangs phasenweise hart war.

\subsection{Hast du was gelernt / fürs Leben mitgetragen?}

Ja schon, wobei es sich mehr aufs Fachliche beschränkt. Es ist zwar sicher gut
für einige junge Leute zum ersten Mal inmitten eines Firmenbetriebs zu stehen,
doch dies hält sich in Grenzen. Wirklich große Freude hat mir stets das
gemeinsame Arbeiten gemacht. War ein Auto ordentlich zu reinigen, so macht es
alleine keinen großen Spaß, doch hat man einen motivierten Hospitanten bei sich,
läuft die Arbeit ohne großen Aufwand vonstatten. Zugegeben, es sind die Kollegen
gewesen die mich am Ende vom Zivildienst an der Organisation hielten. Die
Arbeit / Tätigkeit muss ich nicht unbedingt weitermachen, weil ich denke die
Menschen haben qualifizierteres Personal verdient aber gegen die
österreichischen Vorschriften kann ich mich auch nicht auflehnen. Die
Organisation selbst ist riesig und besitzt ein Feedbacksystem, welches auf
/dev/null zeigt.

Die Hauptaufgaben eines Rettungssanis sind nunmal:

\begin{enumerate}
  \item{Patienten unterhalten}
  \item{Dokumentation}
  \item{Fahrer unterhalten}
  \item{Erste Hilfe und Altersbetreuung}
\end{enumerate}

Hier bekommt man ein recht guten Einblick in das Leben von sozial schwach
gestellten Personen, lernt mit Arbeitskollegen umzugehen, lernt die Erste Hilfe
in der Praxis kennen und lernt man auch das Gesundheitssystem kennen. Genauso
schwierig ist stets die rechtliche Situation.

\subsection{Sollte der Präsenzdienst abgeschafft werden?}

Jein, die Frage kann ich pauschal auch nicht beantworten, aber das aktuelle
System ist in seiner gesamten Facette sehr fehlerhaft aufgebaut. Deshalb sehe
ich nur zwei Optionen:

\begin{enumerate}
  \item{Den Musterungsprozess wesentlich kompetenter und realitätsnäher
        durchführen. Ein Angleichen des Arbeitsrecht für Zivildiener an jenes
        von normalen Arbeitnehmern (Zivildiener unterschreiben einen
        Arbeitsvertrag in dem die Bedingungen genau festgelegt sind).
        Die Erweiterung des Zivildienstes auf 10 Monate (die Mehrheit
        sind Schüler). Frauen werden genauso eingezogen.
        Finanziell sollte es insgesamt weniger Gehaltsdifferenzen zwischen den
        Zivildienern geben und das Durchschnittsgehalt etwas erhöht werden,
        wobei das Land kaum etwas zahlen soll. Idealerweise werden allen
        Zivildienern Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten gegeben. Die Erste
        Hilfe ist alltagstauglich, das Führen von Kraftfahrzeugen soll
        praxistauglich geübt werden, ... Der Wehrdienst wird abgeschafft
        bzw. wird in eine Sondereinheit für KAT verwandelt. Die
        Gewissensklausel wird abgeschafft.}
  \item{Der Präsenzdienst wird abgeschafft. Bundesheer wird von einer
        Berufsarmee getragen. Die Wirtschaft leidet nicht auch wenn sich die
        Organisationen entsprechend beklagen werden}
\end{enumerate}

Schöne Diskussionen um das Thema findet man im Internet. In Deutschland gibt
es sogar eine Firma, die als Kunden junge Männer hat, die den Präsenzdienst
verweigern wollen. Um der Freiheitsstrafe (vor eine Totalverweigerung) zu
entgehen, sucht die Firma für sie entsprechende Gesetzeslücke oder sorgt für
entsprechende ärztliche Befunde.

Den zweiten Punkt mag nicht jeder verstehen, jedoch ist es eine große
Diskussion, ob Zivildiener wirtschaftlich sind. Während die meisten denken
mögen ''Da arbeiten Leute für wenig Gehalt und leisten ganz normale
Vollzeitarbeit'', vergessen sie, dass sie dadurch ein Jahr weniger im Leben
arbeiten werden und damit Steuern entgehen. Würde er ein Jahr weniger
unqualifizierte 0815-Arbeit machen, könnte er ein Jahr länger die
qualifizierte Arbeit machen.

Die einzigen, die durch die Zivildiener profitieren, sind die Organisationen,
die Geld vom Land bekommen und billige Arbeitskräfte haben.

\subsection{Bist zu zufrieden mit deiner Leistung?}

Jein, ich habe viele Dinge erst sehr spät als Routine erfasst aber umgekehrt
war dies vorteilhaft, weil ich erst sehr spät essenzielle Teile aus Faulheit
als unwichtig abgestempelt habe (so wie es jedem Arbeitnehmer passiert).
Man lernt fürs Leben.

\subsection{Statistiken}

\begin{itemize}
  \item Ich leistete 1610 Stunden im RKT.
  \item Ich hatte 154 Dienste in den 9 Monaten.
  \item Die durchschnittliche Länge eines Dienstes war 10.45.
  \item Mit dem häufigsten Fahrer bin ich 10 mal gefahren.
  \item Ich hatte 3 A\&W-Tage im RKT.
  \item Ich hatte 4 Ambulanzdienste im RKT.
  \item Ich hatte 1 BKTW-Dienst im RKT.
  \item Ich hatte 1 BT-Dienst im RKT.
  \item Ich hatte 1 Hausdienst.
  \item Ich hatte 1 KAT-Dienst.
  \item Ich hatte 1 Tag RS-Prüfung.
  \item Ich bin 5 Tage wegen Krankenstands ausgefallen.
  \item Ich hatte 85 KTW-Dienste.
  \item Ich hatte 52 RTW-Dienste.
  \item Das Verhältnis KTW zu RTW beträgt somit 1.634.
  \item Ich bin 31 Mal mit einem VW Basic gefahren.
  \item Ich bin 115 Mal mit einem Hochdach gefahren.
  \item Wahrscheinlich (26 Wagennummer fehlen) bin ich mit den Wagen 7.112,
        7.102 und 7.103 10mal und damit am häufigsten gefahren.
  \item Ich war 74mal alleine mit dem Fahrer unterwegs.
  \item Ich war 71mal zu dritt am Auto eingeteilt.
  \item 3 Dienste mit Fahrern, wo ich den Kopf schütteln musste.
  \item 2 Dienste mit Fahrern, wo ich den Fahrer hinterher als ''Gott''
        beschrieb.
\end{itemize}

% BibTeX
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\end{document}
% EOF

